Sorgen Sie für einen gebührenden Abschied vor
Wenn wir einmal auf unsere letzte Reise gehen, möchten wir sicher sein, dass wir unsere Hinterbliebenen nicht mit schwierigen Entscheidungen und vermeidbaren Kosten belasten. Wer sich frühzeitig um alles kümmert und seine Wünsche rund um seinen Abschied dokumentiert, erspart den Trauernden viel Arbeit und bleibt in guter Erinnerung.
Die Bestattungsvorsorge umfasst in der Regel eine Bestattungsverfügung, in der die Modalitäten der Beisetzung geregelt werden, sowie Maßnahmen zur Finanzierung der Bestattung. Zu einer verantwortungsvollen Vorsorge gehören aber auch andere wichtige Bausteine, die teilweise schon zu Lebzeiten großen Einfluss haben.
Hier finden Sie wertvolle Informationen und Tipps, wie Sie mit unserer Hilfe für später planen.
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Bestattungsverfügung
- In einer Bestattungsverfügung werden die eigenen Wünsche bezüglich Bestattungsart, Bestattungsort und Ausgestaltung der Feierlichkeiten oder auch die Gästeliste für die Trauerfeier dokumentiert. Finanzielle Regelungen sind darin nicht enthalten.
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Bestattungsvorsorgevertrag
- Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag sichern Sie Ihre eigene Bestattung finanziell ab und legen zusätzlich fest, wie der zur Verfügung stehende Geldbetrag eingesetzt werden soll.
- Hier können Sie schon frühzeitig das Unternehmen einsetzen, das Ihre Bestattung durchführen soll, sowie die Vergütung des Friedhofs regeln.
- Ihre Vorsorge finanzieren Sie entweder über eine Sterbegeldversicherung oder über ein Treuhandkonto.
- Im Bestattungsvorsorgevertrag kann auch geregelt werden, dass das für die Bestattung vorgesehene Geld auch diesem Zweck zugeführt wird. So ist es vor dem Zugriff Dritter (z.B. dem Sozialamt) geschützt.
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Bestimmung des Totenfürsorgerechts
- Die Fürsorge für den Leichnam vom Augenblick des Todes an bis zur Beendigung der Bestattung muss zu Lebzeiten erklärt werden, am Besten schriftlich.
- Der Vorsorgende kann einen Totenfürsorgeberechtigen bestimmen oder das Bestattungsunternehmen mit der Umsetzung des Bestattungsvorsorgevertrages auch gegen den Willen der Rechtsnachfolger beauftragen.
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- In einer Patientienverfügung wird der Patientenwille hinsichtlich medizinischer Behandlungen fixiert, an die sich Ärzte als auch Betreuer halten müssen.
Informationen und Vorlagen: Patientenverfügung - In einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die im Fall der Fälle Patienten nicht nur in medizinischen Belangen, sondern in allen wichtigen Lebensbereichen rechtswirksam vertreten kann. Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann wirksam, wenn der Patientenwille beispielsweise aufgrund einer fortschreitenden Demenz nicht mehr eindeutig geäußert werden kann. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer gewählt, der sich um die Angelegenheiten des Patienten kümmert.
Formular zum Download: Formular Vorsorgevollmacht
Eintragung der Vorsorgevollmacht in der Bundesnotarkammer/Zentrales Vorsorgeregister: Eintragung Vorsorgevollmacht
- In einer Patientienverfügung wird der Patientenwille hinsichtlich medizinischer Behandlungen fixiert, an die sich Ärzte als auch Betreuer halten müssen.
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Betreuungsverfügung
- Im Rahmen in einer Vorsorgevollmacht kann der potentiell künftige Patient selbst darüber bestimmen, eine Person zu bevollmächtigen, die im Fall der Fälle die Betreuung übernimmt. Damit kann von vornherein die gerichtliche Bestellung eines bevollmächtigten Betreuers verhindert werden.
- Anders ist die Situation bei der Betreuungsverfügung. Denn diese Verfügung ist nicht für eine bevollmächtigte Person, sondern für ein Betreuungsgericht bestimmt. Wird ein Patient betreuungsbedürftig, so kann das Gericht auf Grundlage der Betreuungsverfügung eine bevollmächtigte Betreuungsperson bestellen.
Formular zum Download: Betreuungsverfügung